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Die Ausrüstung mit dem digitalen Fahrtenschreiber „Smart 2“ ist bei Neuzulassungen bereits seit August 2023 verpflichtend. Das gilt auch für reine Linienbusse sowie Kleinbusse mit über 9 Sitzplätzen. Jedoch ist der Fahrtenschreiber erst ab 50 Kilometern Linienstrecke zu nutzen. Von daher werden Linienbusse im Einsatz unter 50 Kilometern voraussichtlich auch in Zukunft keinen Fahrtenschreiber brauchen.