Handlungsempfehlungen zu Unternehmensführung, Personal, Fuhrpark, Werkstatt, Fördergeldern, Fahrzeugantrieb und vielem mehr.
In Verkehrsverträgen sind die Aufgaben in Zusammenhang mit Haltestellenschildern unterschiedlich geregelt. Die Bandbreite reicht vom reinen Austausch der Fahrplanausdrucke bis zum Übergang der Beschilderung in das Eigentum des Busunternehmens. In einigen Fällen gehören die Haltestellenschilder nur während der Ausschreibungslaufzeit dem jeweiligen Busunternehmen. Sinn und Zweck des Ganzen ist, dass dem Aufgabenträger möglichst wenig Aufwand entsteht. Dennoch können Sie bei Vandalismus-Schäden auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt oder den Landkreis hoffen.