Ernsthafte Nachhaltigkeit oder bloß Greenwashing?


Der Begriff »Greenwashing« ist einfach erklärt. Es handelt sich dabei um eine Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen »mehr zum Schein als zum Sein«. Sogar manipulative Elemente sind in der Definition des »Grünwaschens« enthalten. Das würde schon umfassen, dass man seinem Gegenüber sagt: »Ich bin mit dem Elektrobus gekommen«, obwohl das überhaupt nicht stimmt. Einerseits handelt es sich damit beim Greenwashing um einen alltäglichen Vorgang des Flunkerns, andererseits kann es juristische Konsequenzen haben, wenn bspw. Verträge nicht eingehalten werden.

Man könnte demnach meinen, das Greenwashing sei für ehrenhafte Busunternehmen weniger relevant. Jedoch schützt Unwissen bekanntermaßen vor Strafe nicht. Wenn von daher eine Vorgabe des Auftraggebers zum Thema Nachhaltigkeit schlichtweg übersehen wurde, kann der Ärger vorprogrammiert sein. In der Regel beziehen sich die Anforderungen zum Thema Nachhaltigkeit auf die eingesetzten Fahrzeugtypen. Aber auch der CO2-Ausstoß und Kompensationsmaßnahmen können dem »Besteller« von Busleistungen wichtig sein.

Folgt man den Berichten von Unternehmern, so nehmen die Anforderungen an die Nachhaltigkeit stetig zu. Eine Vielzahl von Unternehmen nimmt die Nachhaltigkeit zunehmend ernst und es werden Arbeitsstellen und Tätigkeitsfelder zum Thema geschaffen. Dabei spielen auch die in vielen Ländern (ebenso in Deutschland) verabschiedeten Lieferkettengesetze eine Rolle. Die »Nachhaltigkeit« beinhaltet nämlich außer der Einhaltung von sozialen Standards die Aspekte des Umweltschutzes.

Für Busunternehmen ist es demzufolge wichtig, mit der Zeit zu gehen. Dabei gehört die systematische Umsetzung von Nachhaltigkeit zu den strategischen Aufgaben, da ein »grün« aufgestelltes Unternehmen nicht von heute auf morgen entsteht. Gleichwohl wird die kurzfristig umsetzbare Maßnahme »einen Bus mit Bäumen zu Folieren« (1) Einfluss auf das Bewusstsein von Menschen haben. Deshalb sollte ein optisch »grüner Bus« keinesfalls als »Greenwashing« abgetan werden. Weitere Projekte der Busbranche beinhalten sogar die Bepflanzung des Fahrzeugdachs (2) oder Pflanzen im Bus (3). Häufiger zu sehen und naheliegender ist jedoch das Gründach auf der Bushaltestelle. (4)

Neben der Bepflanzung von direkt mit dem Bus zusammenhängenden Bereichen, gibt es die vielseits bekannten Aktionen zur Aufforstung mit Bäumen. Derzeit sind Blumenwiesen, biodiverse Teiche und Bienenstöcke auf dem Betriebshof hoch im Kurs. (5) Aber auch alternative Formen der Energie- und Wärmeerzeugung gehören zum Thema. Bei den Ökozertifikaten (Nachweisrechte zum Besitz von Ökostrom) spielt das Thema »Greenwashing« ebenso eine Rolle. Es könnte sich um ein schlichtes Blatt Papier als »Nachweis« handeln (sogenanntes RECS-Zertifikat). Seriöser ist, wenn bspw. der TÜV oder die österreichische E-Control die Herkunft (Ort, Zeitraum, Menge) des Ökostroms eindeutig bestätigen.

Unser Rat: Es gibt viele Ansatzpunkte, Ihr Unternehmen nachhaltig aufzustellen. Einige Maßnahmen können relativ kurzfristig umgesetzt werden. Andere brauchen Zeit, zumal es sich um größere Investitionen handelt. Für Gebäude dürfte sich die Umsetzung eines Sanierungsfahrplans lohnen. Der Umbau einer Busflotte hängt natürlich von den Vorgaben der Auftraggeber ab. In jedem Fall sollten Sie gut vorbereitet sein, wenn in Ihrem Verkehrsgebiet alternative Antriebe oder »Busverkehr mit CO2 Obergrenze« ausgeschrieben werden. (Artikel/Foto: Hagen Wendlandt; Das Bild zeigt einen mit Nachhaltigkeits-Thema bedruckten Bus in Porto.)


(1) https://hplusb-design.de/forest-bus-in-monheim/
(2) https://edition.cnn.com/2019/06/03/health/green-roofs-singapore-buses-intl/index.html
(3) https://www.zentralplus.ch/verkehr-mobilitaet/warum-im-zuger-bus-nun-auch-pflanzen-passagiere-sind-2345621/
(4) https://www.bbc.co.uk/newsround/63019661
(5) https://www.linkedin.com/posts/stefan-chorus-22419811_yet-another-step-to-enhance-our-actions-to-activity-7198909360280846336-gbq4

07.05.2024

Einsatz behinderter Mitarbeiter im Busunternehmen

Es ist bspw. im Sitzen ohne weiteres möglich, eine Busleuchte auszutauschen. (Foto: Schomaker Reisen GmbH & Co. KG)

Nach §154 des Sozialgesetzbuchs IX ist ab 20 Mitarbeitern ein Schwerbehinderter zu beschäftigen. Ab Fälligkeitsdatum 31.03.2025 steigt die Ausgleichsabgabe bei Beschäftigung von 20 bis 40 Mitarbeitern, wovon »null schwerbehindert sind«, von monatlich 140 € auf 210 €. (1) Bei der Ermittlung der Anzahl von »schwerbehinderten Mitarbeitern« können sogenannte »Gleichstellungsanträge« mit einfließen. Diese Gleichstellung ist für Mitarbeiter mit einem Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 möglich. (2) Dann werden die »gleichgestellten Mitarbeiter« als Bestandteil der Schwerbehinderten mitgezählt.

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Kat: Personal, Top-News
28.03.2024

Frohe Ostern allen Busunternehmerinnen und Busunternehmern

Ein zu Ostern geschmückter Linienbus der Firma Griesar Reisen. (Foto: Hagen Wendlandt)

Der ein oder andere Verkehrsunternehmer könnte der Meinung sein, die Fahrernot habe sich derzeit etwas gelegt. Weitere Unternehmer sagen nach wie vor, dass es die größte Herausforderung der aktuellen Zeit ist. Neben der Fahrersuche gestaltet sich bspw. die Suche nach Werkstattmitarbeitern schwierig. Ob die Probleme der Personalgewinnung tatsächlich auf mittelfristige Sicht lösbar sind, muss sich zeigen.

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Kat: Sonstige News, Top-News
25.02.2024

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nimmt Fahrt auf

Busfahrer wartet auf Fahrgäste am Busbahnhof in Limburg an der Lahn. (Foto: Hagen Wendlandt)

Bereits seit März 2020 gilt in Deutschland das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren. Demnach können Busfahrer aus anderen Ländern, auch außerhalb der EU, leichter und schneller eingesetzt werden. Nach §24a der Beschäftigungsverordnung (BeschV) kann die Zustimmung »Ausländerinnen und Ausländern für eine inländische Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr mit Kraftomnibussen erteilt werden«.(1)

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Kat: Personal, Top-News
09.02.2024

Zeiterfassung im Busunternehmen

Blick ins Cockpit des sogenannten Future Bus von Daimler auf der IAA 2017. (Foto: Martin Wendlandt)

Schon im alten Rom gab es Entfernungstabellen. Je nach Fortbewegungsmittel und geografischen Besonderheiten (Flüsse, Berge, …) konnte die Reisedauer ermittelt werden. Die genaue Zeiterfassung an einem festen Ort, erfolgte durch Sonnen- und Wasseruhren (1). Bis zur Erfindung mechanischer Uhren beinhaltete die Zeitmessung 12 Stunden für die helle Tageszeit und 12 Stunden für die Nacht. Tatsächlich verging eine Stunde im Winter erheblich schneller und dauerte im Sommer länger an. Das hing damit zusammen, dass die Zeit in der es hell war (genau wie die Nachtzeit) durch 12 Stunden geteilt wurde (2).

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Kat: Top-News, Kaufm. Bereich, Personal, Unternehmensführung
30.01.2024

Energiepreise fallen deutlich

Blick ins Cockpit des sogenannten Future Bus von Daimler auf der IAA 2017. (Foto: Martin Wendlandt)

Wer die aktuellen Energiemärkte ansieht, wird mit Erstaunen feststellen, dass Panik noch nie ein guter Ratgeber war. In den ersten Wochen des Jahres 2024 sind die Preise für Energielieferungen in der Zukunft weiter gesunken. Einerseits mag man mit der Wirtschaftskrise argumentieren, andererseits ist bspw. der „DAX Future März 2024“ mit 16.776 Punkten nahe dem Allzeithoch (1). Richtig ist, dass Kapitalanleger vor der Inflation flüchten und mehr Geld in Aktien anlegen. Jedoch sind bei einem Wirtschaftscrash auch die Zukunftserwartungen an Unternehmen niedrig. Der bärische Verlauf des DAX sieht dann zweifelsfrei anders aus. Das soll natürlich nicht heißen, dass ein erheblicher Absturz des Aktienindex ausgeschlossen sei.

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Kat: Kostensteigerungsberechnungen, Markt, Top-News

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